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Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

In meiner Ordination bin ich als Wahlärztin tätig und verrechne damit nicht direkt mit den Krankenkassen.

Das bedeutet, Sie bezahlen das Arzthonorar direkt in bar oder per Überweisung und erhalten von mir eine Honorarnote mit einer detaillierten Auflistung der erbrachten ärztlichen Leistungen. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, welche Ihnen, in der Regel nach Ablauf des aktuellen Quartals, einen Teil des Honorars zurückerstattet.

Die Höhe des zurückerstatteten Betrags kann je nach Krankenkasse bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifs der Krankenkasse betragen. Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung mit ambulantem Privatarzt-Tarif versichert, dann erstattet diese Versicherung bis zu 100% des Wahlarzthonorars.

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